RS OGH 1994/10/27 2Ob70/94, 2Ob215/07t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 IId4b3
EKHG §9 C
EKHG §9 H

Rechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass die Möglichkeit einer Pendelbewegung einer mit zwei Personen besetzten Gondel bei einer bestimmten Sitzverteilung es zur Haftungsbefreiung erfordert, im Ausstiegsbereich eine Aussteigshilfe zur Verfügung zu stellen oder gesonderte Anleitungen für das Verhalten beim Einsteigen und Aussteigen in den Stationen sowie in den Gondeln deutlich sichtbar anzubringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0023313

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten