Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Da mit der Beendigung des Dauerschuldverhältnisses der bis dahin andauernde umsatzsteuerpflichtige Leistungsaustausch zwischen den Streitteilen wegfällt, hat derjenige Vertragspartner, der das Entgelt für die Übernahme der Getränkebezugsverpflichtung inklusive Umsatzsteuer vorauszahlte, Anspruch auf Rückersatz der anteiligen Umsatzsteuer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029354Dokumentnummer
JJR_19941108_OGH0002_0050OB00557_9400000_002