Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Beim Bierbezugsvertrag sind keine allzu strengen Maßstäbe an das Vorliegen eines Auflösungsgrundes anzulegen, wenn sich die klagende Brauerei mit der vertraglich festgelegten Rückerstattung des im Auflösungszeitpunkt offenen (noch nicht rückverrechneten) Betrages begnügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029338Dokumentnummer
JJR_19941108_OGH0002_0050OB00557_9400000_001