RS OGH 2020/9/1 8ObA286/94, 10ObS90/20p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1994
beobachten
merken

Rechtssatz

Wenn das Ende der Probefrist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, kann nur bis zu diesem Zeitpunkt und nicht am folgenden Werktag die Lösung des Probearbeitsverhältnis erklärt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, provisorisches Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis auf Probe, Auflösung, Erklärung, Befristung, Frist, Dauer, Beendigung, probeweise, Ablauf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028899

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten