Norm
GmbHG §2 Abs1Rechtssatz
Wurden die gemäß § 2 Abs 1 GmbHG "Handelnden" geklagt, ist die Änderung der Parteienbezeichnung auf die GmbH zulässig und zweckmäßig. Dies gilt auch für den gegenteiligen Fall.Wurden die gemäß Paragraph 2, Absatz eins, GmbHG "Handelnden" geklagt, ist die Änderung der Parteienbezeichnung auf die GmbH zulässig und zweckmäßig. Dies gilt auch für den gegenteiligen Fall.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0039389Dokumentnummer
JJR_19941116_OGH0002_009OBA00219_9400000_001