RS OGH 1994/11/16 9ObA214/94, 8ObA2057/96z

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Veröffentlicht am 16.11.1994
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Norm

ArbVG §101

Rechtssatz

Fehlt die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung, liegt ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot vor. Der betroffene Arbeitnehmer hat, unabhängig davon, ob die Versetzung durch noch so wichtige Gründe gerechtfertigt ist, auch einen Anspruch darauf, die Weiterzahlung des bisherigen Entgelts zu fordern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051240

Dokumentnummer

JJR_19941116_OGH0002_009OBA00214_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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