Norm
StGB §212 Abs1 Z1Rechtssatz
Beim sexuellen Missbrauch (oder bei der Verleitung) durch einen Elternteil, Wahlelternteil oder Stiefelternteil oder durch den Vormund ist die Ausnützung des Autoritätsverhältnisses kein Tatbestandserfordernis; diesfalls wird - anders als beim übrigen für die Täterschaft nach § 212 StGB in Betracht kommenden Personenkreis - der Missbrauch des Autoritätsverhältnisses als typisch vorausgesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095270Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021