RS OGH 1994/11/21 Bkv3/94

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Veröffentlicht am 21.11.1994
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Norm

RAO §1a

Rechtssatz

Auch eine eingetragene Erwerbsgesellschaft ist keine juristische Person, sondern ein teilrechtsfähiges Gebilde, welches unter seiner Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, insbesondere also grundbuchsfähig, parteifähig, exekutionsfähig und insolvenzfähig ist.

Entscheidungstexte

  • Bkv 3/94
    Entscheidungstext OGH 21.11.1994 Bkv 3/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071685

Dokumentnummer

JJR_19941121_OGH0002_000BKV00003_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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