Norm
ABGB §1333Rechtssatz
Im Falle einer abgetretenen Forderung kann die ungünstigere wirtschaftliche Position des Zessionars zu einem höheren vom Zessus zu ersetzenden Verzugsschaden führen als es gegenüber dem Zedenten der Fall wäre. Auch in diesem Fall muß aber der Gläubiger den Schuldner auf eine bestimmte Entwicklung der Schäden aufmerksam machen, ihm also die "Kreditaufnahme androhen".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032016Dokumentnummer
JJR_19941122_OGH0002_0050OB01592_9400000_001