RS OGH 1994/11/22 5Ob1592/94

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Norm

ABGB §1333
ABGB §1334
ABGB §1392 H

Rechtssatz

Im Falle einer abgetretenen Forderung kann die ungünstigere wirtschaftliche Position des Zessionars zu einem höheren vom Zessus zu ersetzenden Verzugsschaden führen als es gegenüber dem Zedenten der Fall wäre. Auch in diesem Fall muß aber der Gläubiger den Schuldner auf eine bestimmte Entwicklung der Schäden aufmerksam machen, ihm also die "Kreditaufnahme androhen".

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 1592/94
    Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 1592/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032016

Dokumentnummer

JJR_19941122_OGH0002_0050OB01592_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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