Norm
UWG §25 Abs3Rechtssatz
Die Urteilsveröffentlichung gemäß § 25 Abs 3 UWG umfaßt nur den über das Unterlassungsbegehren ergangenen Spruch, nicht aber den Ausspruch über die Rechnungslegung und Kosten.Die Urteilsveröffentlichung gemäß Paragraph 25, Absatz 3, UWG umfaßt nur den über das Unterlassungsbegehren ergangenen Spruch, nicht aber den Ausspruch über die Rechnungslegung und Kosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079556Dokumentnummer
JJR_19941122_OGH0002_0040OB00078_9400000_004