RS OGH 1994/11/23 1Ob33/94, 3Ob505/95, 7Ob187/99x

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

ABGB §861

Rechtssatz

Das privatrechtliche Subventionsverhältnis kommt entweder dadurch zustande, daß der Subventionsnehmer die im Anbot enthaltene Zusicherung annimmt oder er selbst zuerst einen solchen Antrag stellt, worauf das Subventionsverhältnis durch die Zusicherung der subventionsvergebenden Stelle begründet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037129

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0010OB00033_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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