Norm
ASVG §255 Abs1 BaRechtssatz
Berufsschutz wird auch dann erworben, wenn während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Stichtag mehrere erlernte oder angelernte Berufe ausgeübt wurden, sofern die Summe der dadurch erworbenen Beitragsmonate, während der im Beobachtungszeitraum unqualifizierte Tätigkeiten verrichtet wurden, übersteigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084534Dokumentnummer
JJR_19941206_OGH0002_010OBS00270_9400000_001