RS OGH 1994/12/6 10ObS270/94, 10ObS2320/96s, 10ObS192/02m, 10ObS175/04i

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Veröffentlicht am 06.12.1994
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Norm

ASVG §255 Abs1 Ba

Rechtssatz

Berufsschutz wird auch dann erworben, wenn während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Stichtag mehrere erlernte oder angelernte Berufe ausgeübt wurden, sofern die Summe der dadurch erworbenen Beitragsmonate, während der im Beobachtungszeitraum unqualifizierte Tätigkeiten verrichtet wurden, übersteigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084534

Dokumentnummer

JJR_19941206_OGH0002_010OBS00270_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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