Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Der Verkäufer einer Liegenschaft mit einem darauf errichten (älteren) Wohnhaus, der keine Kenntnis von der Widerrufbarkeit der Baubewilligung hat, ist in Wahrnehmung seiner vertraglichen Sorgfaltspflicht nicht zur Nachfrage bei der Baubehörde oder zu sonstigen Nachforschungen verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029413Dokumentnummer
JJR_19941219_OGH0002_0100OB00502_9400000_001