RS OGH 1994/12/19 10ObS278/94

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Veröffentlicht am 19.12.1994
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Norm

B-VG Art7

Rechtssatz

Beim Pensionsversicherungsrecht als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung einerseits und beim Pensionsrecht der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen als Teil des öffentlichen Dienstrechtes andererseits handelt es sich um tiefgreifend verschiedene Rechtsgebiete, die unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes nicht verglichen werden können (so schon SSV-NF 5/74 und 7/16).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053630

Dokumentnummer

JJR_19941219_OGH0002_010OBS00278_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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