Norm
LMG 1975 §9 Abs1 litaRechtssatz
Beim "Inverkehrbringen" im Sinne des § 9 Abs 1 lit a LMG wird auf die dort genannten Wirkungen auch dann Bezug genommen, wenn dies nicht gleichzeitig mit dem Verkauf einer Ware, sondern in einer abgesonderten Werbemitteilung geschieht, die aber der Förderung des Absatzes dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066428Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009