RS OGH 1994/12/21 6Ob27/94, 6Ob174/97z, 5Ob490/97p

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Veröffentlicht am 21.12.1994
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Norm

GenG §24 Abs4

Rechtssatz

Durch den Eintritt in den Vorstand gehört zwar das Aufsichtsratsmitglied weiterhin dem Aufsichtsrat an, darf aber dort sein Amt für die Dauer der Bestellung zum Vorstandsmitglied nicht ausüben. Eine Doppelfunktionsausübung kommt nicht in Frage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0059553

Dokumentnummer

JJR_19941221_OGH0002_0060OB00027_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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