Norm
GmbHG §96Rechtssatz
Erfolgt die Übergabe des Bestandobjekts erst nach Wirksamwerden der Verschmelzung, liegt keine Weitergabe im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 MRG vor.Erfolgt die Übergabe des Bestandobjekts erst nach Wirksamwerden der Verschmelzung, liegt keine Weitergabe im Sinne des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, MRG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0060149Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008