RS OGH 1995/1/11 9ObA240/94, 8ObA219/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.1995
beobachten
merken

Norm

ABGB §1330 BI
ABGB §1330 BIV
ArbVG §117 Abs1
BRGO §32 Abs2

Rechtssatz

Vorwurf, sich betrügerisch eine Lohnzahlung erschwindelt zu haben

1) Freigestelltes Betriebsratsmitglied hat unabhängig von einer Arbeitsleistung Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts.

2) Konnte sich daher keine Lohnzahlung erschwindeln

3) Unterlassung, Widerruf

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0031900

Dokumentnummer

JJR_19950111_OGH0002_009OBA00240_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten