RS OGH 1995/1/12 2Ob592/94

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Veröffentlicht am 12.01.1995
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Rechtssatz

Ein die Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages aufhebender rekursgerichtlicher Beschluß, der dem Erstgericht die Verfahrensergänzung zum Antrag auf Bewilligung der - grundsätzlich für möglich erachteten - Wiedereinsetzung aufträgt, ist unabhängig von einem Zulassungsausspruch gemäß § 527 Abs 2 ZPO analog § 153 ZPO jedenfalls unanfechtbar.Ein die Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages aufhebender rekursgerichtlicher Beschluß, der dem Erstgericht die Verfahrensergänzung zum Antrag auf Bewilligung der - grundsätzlich für möglich erachteten - Wiedereinsetzung aufträgt, ist unabhängig von einem Zulassungsausspruch gemäß Paragraph 527, Absatz 2, ZPO analog Paragraph 153, ZPO jedenfalls unanfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0036583

Dokumentnummer

JJR_19950112_OGH0002_0020OB00592_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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