Norm
PaßG 1969 §25 Abs3Rechtssatz
Die Ausstellung von Sichtvermerken durch einen Zollwachebeamten, ohne sich vorher bei der zwingend anzustellenden Erstprüfung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der gesetzlichen Sichtvermerksversagungsgründe Gewißheit verschafft zu haben, begründet Amtsmißbrauch. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist kein Raum für die Ausübung freien Ermessens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074275Dokumentnummer
JJR_19950112_OGH0002_0150OS00154_9400000_001