RS OGH 1995/1/12 15Os154/94

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Veröffentlicht am 12.01.1995
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Norm

PaßG 1969 §25 Abs3
StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Die Ausstellung von Sichtvermerken durch einen Zollwachebeamten, ohne sich vorher bei der zwingend anzustellenden Erstprüfung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der gesetzlichen Sichtvermerksversagungsgründe Gewißheit verschafft zu haben, begründet Amtsmißbrauch. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist kein Raum für die Ausübung freien Ermessens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074275

Dokumentnummer

JJR_19950112_OGH0002_0150OS00154_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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