Norm
StPO §331 Abs3Rechtssatz
Das Fehlen einer ausreichenden Begründung des Wahrspruches in der Niederschrift kann - mangels einer Verpflichtung der Geschworenen zur Begründung ihres Wahrspruches nach Art eines schöffengerichtlichen Urteils - niemals Urteilsnichtigkeit begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0100828Im RIS seit
17.01.1995Zuletzt aktualisiert am
05.02.2026