RS OGH 2019/8/28 7Ob3/95, 7Ob37/19w

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Veröffentlicht am 18.01.1995
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Norm

AHVB Art7.5.3
AKHB 2015 Art8
AKHB §1

Rechtssatz

Die Verwendung eines Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle fällt nur unter den Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Eine solche Verwendung liegt aber nur vor bei vorübergehender Heranziehung von Einrichtungen, die die Fortbewegung blockieren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081698

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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