Norm
ZPO §577Rechtssatz
Unterwirft sich das beitretende Mitglied einer Genossenschaft mittels schriftlicher Beitrittserklärung dem ihm zugegangenen, wenn auch nicht unterfertigten Statut, das eine Schiedsklausel enthält, ist dem Formerfordernis des § 577 ZPO Genüge getan.Unterwirft sich das beitretende Mitglied einer Genossenschaft mittels schriftlicher Beitrittserklärung dem ihm zugegangenen, wenn auch nicht unterfertigten Statut, das eine Schiedsklausel enthält, ist dem Formerfordernis des Paragraph 577, ZPO Genüge getan.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053172Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009