RS OGH 2023/3/14 8Ob7/93; 6Ob304/99w; 9ObA171/05w; 5Ob212/22w

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Veröffentlicht am 26.01.1995
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Rechtssatz

Wird ein Steuerberater im Einzelfall um die Erstattung eines steuerlichen Gutachtens oder die Erteilung einer Rechtsauskunft ersucht oder mit der Erstellung einer Bilanz oder einer Steuererklärung betraut, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt der Steuerberater jedoch die laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, liegt ein Dauerschuldverhältnis mit Elementen eines Dienstvertrages und einer Geschäftsbesorgung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0029477

Im RIS seit

26.01.1995

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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