Norm
ABGB §1098 IdRechtssatz
Für das Rechtsverhältnis zwischen Unterbestandnehmer und Unterbestandgeber gelten dieselben Regeln wie für das Bestandverhältnis. Allerdings wird damit ein im Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter bestehender Vertragsverstoß nicht geheilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041439Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2015