RS OGH 1995/2/7 14Os133/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1995
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Norm

StGB §156 Abs1

Rechtssatz

Haftungsübernahme allein ist noch nicht als deliktsspezifische Selbstschädigungshandlung anzusehen, sondern wird als solche erst durch die Inanspruchnahme als Pfandbesteller aktualisiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094885

Dokumentnummer

JJR_19950207_OGH0002_0140OS00133_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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