RS OGH 2009/3/5 7Ob628/94, 2Ob200/08p

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Veröffentlicht am 08.02.1995
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Rechtssatz

Steht fest, daß der Vater nach ausländischem Recht für ein ausländisches Adoptivkind unterhaltspflichtig ist, ist diese Unterhaltsverpflichtung bei der Bemessung des Unterhalts der leiblichen Kinder auch dann zu berücksichtigen, wenn dieser unter dem Regelunterhalt liegt. Von einem Eingriff in die tragenden Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung kann nämlich keine Rede sein, wenn eine Unterhaltspflicht des Adoptierenden unabhängig davon, ob er bereits leibliche Kinder hat und wie sich die Adoption auf deren Unterhalt auswirkt, vorgesehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0047499

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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