RS OGH 1995/2/8 7Ob628/94, 2Ob200/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.1995
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Norm

ABGB §140 Ba
ABGB §180a
IPRG §6

Rechtssatz

Steht fest, daß der Vater nach ausländischem Recht für ein ausländisches Adoptivkind unterhaltspflichtig ist, ist diese Unterhaltsverpflichtung bei der Bemessung des Unterhalts der leiblichen Kinder auch dann zu berücksichtigen, wenn dieser unter dem Regelunterhalt liegt. Von einem Eingriff in die tragenden Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung kann nämlich keine Rede sein, wenn eine Unterhaltspflicht des Adoptierenden unabhängig davon, ob er bereits leibliche Kinder hat und wie sich die Adoption auf deren Unterhalt auswirkt, vorgesehen ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 628/94
    Entscheidungstext OGH 08.02.1995 7 Ob 628/94
  • 2 Ob 200/08p
    Entscheidungstext OGH 05.03.2009 2 Ob 200/08p
    Vgl; Beisatz: Hier: Berücksichtigung einer nach brasilianischem Recht bestehenden konkurrierenden Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber seiner Lebensgefährtin. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0047499

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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