Norm
ABH 1984 Art1 A liteRechtssatz
Durchfeuchtungsschäden, die nicht auf das Austreten von Leitungswasser sondern auf einen Rückstau von Niederschlagswasser oder Grundwasser zurückzuführen sind, fallen nicht unter die versicherte Gefahr im Sinne der ABH 1984.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081017Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015