RS OGH 1995/2/14 10ObS30/95, 10ObS61/05a

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Veröffentlicht am 14.02.1995
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Norm

BPGG §4 Abs1

Rechtssatz

Die im § 4 Abs 1 BPGG gebrauchte Konjunktivwendung "andauern würde" soll klarstellen, daß es bei früherem Ableben eines Pflegebedürftigen genügt, wenn die Sechsmonatsfrist im Falle einer längeren Lebensdauer voraussichtlich erreicht worden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053134

Dokumentnummer

JJR_19950214_OGH0002_010OBS00030_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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