RS OGH 1995/2/21 5Ob38/94

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Veröffentlicht am 21.02.1995
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Norm

ABGB §932 IV
WEG §24

Rechtssatz

Ein Wohnungseigentumsbewerber, der aufgrund eines Prospektes davon ausgehen konnte, dass sich in seiner Wohnanlage keine Geschäftslokale oder Werkstätten befinden werden, muss trotzdem damit rechnen, dass Berufe, die üblicherweise in (Eigentumswohnungen) Wohnungen ausgeübt werden (hier: Arztberuf), in der Wohnanlage praktiziert werden. Der Wohnungseigentumsbewerber hätte nach solchen Umständen ausdrücklich fragen und sich vor Vertragsabschluss entsprechende Zusagen machen lassen müssen, um eine Wertminderung bezüglich seiner Wohnung geltend machen zu können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0037901

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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