RS OGH 2013/9/4 5Ob506/95, 1Ob375/98y, 5Ob46/07m, 7Ob128/13v

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Veröffentlicht am 21.02.1995
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Norm

AÖSp §32

Rechtssatz

Die in dieser Bestimmung enthaltene Aufrechnungsbeschränkung ist gegenüber "Ansprüchen des Spediteurs" anzuwenden. Damit sind alle mit dem Speditionsgewerbe typischerweise zusammenhängenden Geschäfte gemeint, also auch Fixkostenspeditionen und der Selbsteintritt in den Frachtvertrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0049424

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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