Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Bei der Haftung cic handelt es sich um ein Schuldverhältnis ohne Hauptleistungspflicht, das Schutzpflichten, Sorgfaltspflichten und Aufklärungspflichten beinhaltet. Lehre und Rechtsprechung haben Fallgruppen gebildet und einen zwar nicht einklagbaren aber bei Verletzung Schadenersatzansprüche auslösenden Verhaltenskodex des richtigen Verhaltens bei Vertragsverhandlungen entwickelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053208Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013