RS OGH 1995/2/27 1Ob532/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1995
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Norm

AußStrG §10 B

Rechtssatz

Wenn der Vater erstmals im Revisionsrekurs darauf verweist, daß sich das Kind nicht in Pflege der Mutter befinde, so handelt es sich hiebei um eine auch im außerstreitigen Rechtsmittelverfahren unbeachtliche Neuerung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041505

Dokumentnummer

JJR_19950227_OGH0002_0010OB00532_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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