RS OGH 1995/2/27 1Ob600/94

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca

Rechtssatz

Das in einer Klage erstattete Vorbringen, der Betrag werde als nicht bezahlter Mietzins begehrt, kann schon deshalb nicht als Erhöhungsbegehren im Sinne des § 12 Abs 3 MRG (aF) umgedeutet werden, weil es nicht in die Zukunft gerichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070325

Dokumentnummer

JJR_19950227_OGH0002_0010OB00600_9400000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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