Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Das in einer Klage erstattete Vorbringen, der Betrag werde als nicht bezahlter Mietzins begehrt, kann schon deshalb nicht als Erhöhungsbegehren im Sinne des § 12 Abs 3 MRG (aF) umgedeutet werden, weil es nicht in die Zukunft gerichtet ist.Das in einer Klage erstattete Vorbringen, der Betrag werde als nicht bezahlter Mietzins begehrt, kann schon deshalb nicht als Erhöhungsbegehren im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, MRG (aF) umgedeutet werden, weil es nicht in die Zukunft gerichtet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070325Dokumentnummer
JJR_19950227_OGH0002_0010OB00600_9400000_008