Norm
WRG §117 Abs1Rechtssatz
Auch wiederkehrende Leistungen sind in bestimmter Höhe, nicht aber in einem zeitlich nicht fixierten und daher auch der Höhe nach unbestimmten Gesamtbetrag festzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026