RS OGH 2026/3/10 1Ob30/94; 1Ob57/15m; 1Ob188/25s

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Veröffentlicht am 27.02.1995
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Norm

WRG §117 Abs1

Rechtssatz

Auch wiederkehrende Leistungen sind in bestimmter Höhe, nicht aber in einem zeitlich nicht fixierten und daher auch der Höhe nach unbestimmten Gesamtbetrag festzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082260

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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