Norm
MRG §27 Abs3Rechtssatz
Hat der vom Hauseigentümer bevollmächtigte Verwalter eine nach § 37 Abs 1 MRG verboten Ablöse vereinnahmt, ist hinsichtlich deren Rückforderung der Hauseigentümer - dem dieser Betrag rechtlich zukommen sollte - selbst dann passiv legitimiert, wenn ihm der Ablösevertrag tatsächlich nicht zugekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070182Dokumentnummer
JJR_19950228_OGH0002_0050OB00037_9500000_001