Norm
ASVG §253b Abs1 Z4Rechtssatz
Das Vorliegen von im § 23 Abs 2 BezügeG bezeichneten Bezügen kann das Entstehen eines Anspruchs auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer verhindern, desgleichen können die Bezüge zum Wegfall einer bereits zuerkannten vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer führen, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052980Dokumentnummer
JJR_19950228_OGH0002_010OBS00261_9400000_001