RS OGH 1995/2/28 10ObS261/94

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

ASVG §253b Abs1 Z4
BezügeG §23 Abs2

Rechtssatz

Das Vorliegen von im § 23 Abs 2 BezügeG bezeichneten Bezügen kann das Entstehen eines Anspruchs auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer verhindern, desgleichen können die Bezüge zum Wegfall einer bereits zuerkannten vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer führen, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052980

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_010OBS00261_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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