RS OGH 1995/2/28 14Os193/94

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

StGB §2 C
StGB §88 Abs1 A

Rechtssatz

Die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 88 Abs 1 StGB erfordert, daß das - allenfalls (unter den Voraussetzungen einer den Täter betreffenden Garantenstellung im Sinne des § 2 StGB) in einem Unterlassen gelegene - Tatverhalten kausal mit einem bestimmten Erfolg, nämlich mit der Herbeiführung einer Körperverletzung oder einer Gesundheitsschädigung, verknüpft ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089441

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_0140OS00193_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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