RS OGH 1995/6/27 5Ob11/95, 5Ob79/95

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Veröffentlicht am 28.02.1995
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Norm

WEG 1975 §25 Abs2
  1. WEG 1975 § 25 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002

Rechtssatz

Faßt das Berufungsgericht aus Anlaß der Bekämpfung eines das gesamte Begehren einer Klage im Sinne des § 25 Abs 2 WEG abweisenden Urteils einen Beschluß auf Einleitung des Nutzwertfestsetzungsverfahrens, so ist dieser Beschluß nach Maßgabe der für Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz als Rekursgericht geltenden Rechtsmittelbeschränkungen (§ 528 ZPO) anfechtbar.Faßt das Berufungsgericht aus Anlaß der Bekämpfung eines das gesamte Begehren einer Klage im Sinne des Paragraph 25, Absatz 2, WEG abweisenden Urteils einen Beschluß auf Einleitung des Nutzwertfestsetzungsverfahrens, so ist dieser Beschluß nach Maßgabe der für Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz als Rekursgericht geltenden Rechtsmittelbeschränkungen (Paragraph 528, ZPO) anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083051

Dokumentnummer

JJR_19950228_OGH0002_0050OB00011_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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