RS OGH 1995/3/9 15Os11/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1995
beobachten
merken

Norm

FrG §18
StGB §32

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur hat die Ausländereigenschaft eines Angeklagten für die Straffrage unerheblich zu bleiben und darf daher weder als ein den Angeklagten belastender Umstand, noch zu seinem Vorteil gewertet werden. Ein allenfalls drohendes Aufenthaltsverbot gemäß § 18 FrG darf beim Sanktionenausspruch durch die Gerichte nicht berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0058858

Dokumentnummer

JJR_19950309_OGH0002_0150OS00011_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten