RS OGH 1995/3/9 15Os6/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1995
beobachten
merken

Rechtssatz

Das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 StGB (ein konkretes Gefährdungsdelikt) ist gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet wie das Verbrechen nach § 12 Abs 1 SGG (ein abstraktes Gefährdungsdelikt).Das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach Paragraph 89, StGB (ein konkretes Gefährdungsdelikt) ist gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet wie das Verbrechen nach Paragraph 12, Absatz eins, SGG (ein abstraktes Gefährdungsdelikt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0091964

Dokumentnummer

JJR_19950309_OGH0002_0150OS00006_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten