RS OGH 1995/3/14 5Ob509/95

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Veröffentlicht am 14.03.1995
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Norm

BAO §225 Abs1
KO §27
KO §31
ZollG §174. ZollG §178

Rechtssatz

Absonderungsrechte gemäß § 178 ZollG entstehen, wie sich eindeutig aus dem ersten Absatz dieser Gesetzesstelle in Verbindung mit § 174 ZollG ergibt, ex lege mit der Verwirklichung jenes Tatbestandes, der auch die Zollschuld selbst (wenn auch nur bedingt) entstehen ließ, ohne daß es einer Geltendmachung der Sachhaftung - etwa einer Beschlagnahmeverfügung nach § 225 Abs 1 BAO - bedurft hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053374

Dokumentnummer

JJR_19950314_OGH0002_0050OB00509_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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