RS OGH 1995/3/16 15Os164/94 (15Os165/94)

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Veröffentlicht am 16.03.1995
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

Für die Zurechnung der falschen Verdächtigung als Verleumdung wird in dem Fall, daß der Verdächtige eine strafbare Handlung tatsächlich begangen hat, verlangt, daß der Täter wider besseres Wissen eine Anschuldigung erhebt, durch die der fälschlich Beschuldigte dem Verdacht ausgesetzt wird, eine schwere Straftat begangen zu haben als jene, die er wirklich zu verantworten hat.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 164/94
    Entscheidungstext OGH 16.03.1995 15 Os 164/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0096728

Dokumentnummer

JJR_19950316_OGH0002_0150OS00164_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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