RS OGH 1995/3/19 4Ob32/85, 3Ob549/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1995
beobachten
merken

Norm

ABGB §861

Rechtssatz

Unterschreibt der Arbeitgeber das Schreiben eines Arbeitnehmers, in dem ein das gesetzliche Ausmaß übersteigender Abfertigungsanspruch vereinbart werden soll, nur deshalb, damit dieser allenfalls von "einem Fonds" (Insolvenz-Ausfallsgeldfond) etwas erhalte, ist die für eine Vereinbarung erforderliche Willensübereinstimmung nicht zustandegekommen. Der Unterfertigung des Schreibens durch den Arbeitgeber kommt daher keine rechtserhebliche Bedeutung im Sinne einer Willenserklärung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079206

Dokumentnummer

JJR_19950319_OGH0002_0040OB00032_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten