RS OGH 1995/3/22 7Ob1002/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1995
beobachten
merken

Norm

stmk BauO §63
VersVG §23
VersVG §25

Rechtssatz

Einen Versicherungsnehmer trifft an einer Gefahrerhöhung durch vorschriftswidriges Aufstellen eines Ofens in einem Holzhaus ein Verschulden, wenn er sich eines nicht befugten Gewerbemannes bedient, ohne sich zuvor über die fachliche Eignung der herangezogenen Person zu vergewissern.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 1002/95
    Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 1002/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052414

Dokumentnummer

JJR_19950322_OGH0002_0070OB01002_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten