RS OGH 1995/3/22 7Ob511/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1995
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Norm

AVG §68

Rechtssatz

Können die Entscheidungsvoraussetzungen für eine Teilungsbewilligung nach den vorliegenden Versagungsbescheiden noch verändert werden, dann hindert die Rechtskraft der Versagungsbescheide nicht eine neuerliche Antragstellung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0049653

Dokumentnummer

JJR_19950322_OGH0002_0070OB00511_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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