RS OGH 1995/3/27 1Ob630/94, 1Ob41/15h

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Veröffentlicht am 27.03.1995
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Norm

ABGB §823

Rechtssatz

Bei einer das stattgebende Urteil im Erbschaftsstreit ersetzenden Vereinbarung kommt dem Erbansprecher mit Abschluß der Vereinbarung mit dem Scheinerben die Rechtsstellung eines Universalsukzessors zu.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 630/94
    Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 630/94
    Veröff: SZ 68/61
  • 1 Ob 41/15h
    Entscheidungstext OGH 18.06.2015 1 Ob 41/15h
    Vgl auch; Beisatz: Die Frage, ob erbrechtliche Ansprüche auch dann nur noch gegen die gesetzlichen Erben erhoben werden können, wenn das Nachlassvermögen nicht aufgrund einer erfolgreichen Erbschaftsklage, sondern aufgrund einer bloßen außergerichtlichen Aufforderung herausgegeben wird, musste in diesem Verfahren nicht abschließend beantwortet werden. (T1)
    Veröff: SZ 2015/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041413

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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