Norm
ABGB §823Rechtssatz
Bei einer das stattgebende Urteil im Erbschaftsstreit ersetzenden Vereinbarung kommt dem Erbansprecher mit Abschluß der Vereinbarung mit dem Scheinerben die Rechtsstellung eines Universalsukzessors zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041413Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017