Norm
ASVG §255 Abs2 DaRechtssatz
Benötigt ein angelernter Berufskraftfahrer aus medizinischer Sicht über die nach dem AZG zugestandenen Pausen hinaus einen häufigeren Wechsel der Körperhaltung, ist die Feststellung nötig, ob es eine ausreichende Anzahl von derartigen Lenkerarbeitsplätzen gibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084487Dokumentnummer
JJR_19950328_OGH0002_010OBS00289_9400000_004