RS OGH 2025/2/25 4Ob513/95 (4Ob514/95); 3Ob305/02b; 5Ob169/06y; 6Ob21/10x; 1Ob170/13a; 7Ob221/14x; 2

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Rechtssatz

Der Übergang von Schadenersatzansprüchen nach § 67 VersVG erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet wurden.Der Übergang von Schadenersatzansprüchen nach Paragraph 67, VersVG erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081342

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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