RS OGH 1995/3/28 4Ob513/95 (4Ob514/95), 3Ob305/02b, 5Ob169/06y, 6Ob21/10x, 1Ob170/13a, 7Ob221/14x

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Norm

VersVG §67

Rechtssatz

Der Übergang von Schadenersatzansprüchen nach § 67 VersVG erfasst auch Ansprüche auf Ersatz von Prozesskosten, die vom Rechtsschutzversicherer für den Versicherungsnehmer aufgewendet wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081342

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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