Norm
GRBG §1 ffRechtssatz
Eine für die Strafbarkeit der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Tat (Taten) irrelevante unrichtige rechtliche Beurteilung (hier: § 12 statt richtig § 14 a SGG in bezug auf eines von mehreren Anklage - Fakten) kann im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens zunächst auf sich beruhen, weil dem erkennenden Gericht durch die Entscheidung in diesem Verfahren nicht vorgegriffen werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0060973Dokumentnummer
JJR_19950328_OGH0002_0110OS00040_9500000_001