RS OGH 1995/3/28 11Os40/95

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Norm

GRBG §1 ff

Rechtssatz

Eine für die Strafbarkeit der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Tat (Taten) irrelevante unrichtige rechtliche Beurteilung (hier: § 12 statt richtig § 14 a SGG in bezug auf eines von mehreren Anklage - Fakten) kann im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens zunächst auf sich beruhen, weil dem erkennenden Gericht durch die Entscheidung in diesem Verfahren nicht vorgegriffen werden darf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0060973

Dokumentnummer

JJR_19950328_OGH0002_0110OS00040_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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